Service
wichtige Formulare
Hier habe ich für Sie einige Formulare bereitgestellt, die Sie bequem direkt am Bildschirm ausfüllen und sodann ausdrucken können.
Wenn Sie diese – soweit erforderlich – bei Ihrem Besuch in die Kanzlei bereits ausgefüllt mitbringen, können Sie sich und uns Arbeit und Zeit ersparen.
Wenn Fragen beim Ausfüllen auftreten, helfen wir Ihnen natürlich gerne.
Vergütung
Neben der "klassischen" Vergütung auf gesetzlicher Grundlage (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) treffe ich mit Ihnen in geeigneten Fällen Honorarvereinbarungen, die den individuellen, mandatstypischen Belangen Rechnung tragen. Hierbei sind Zeithonorare ebenso denkbar wie Pauschalfestpreise.
Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren bin ich allerdings verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.
Gerne gebe ich Ihnen auf Wunsch vorab einen Überblick über Kosten, Risiken und Vergütungsmodalitäten. Sprechen Sie mich einfach an.
Auch wenn Sie mich nicht im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beauftragen, sondern als Privatperson, könnten sich die Honorarzahlungen steuermindernd auswirken. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) festgestellt, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können und mit Urteil vom 09.02.2012 (Az. VI R 23/10), dass Aufwendungen für einen arbeitsgerichtlichen Vergleich Werbungskosten darstellen können – fragen Sie Ihren Steuerberater.
Gerne bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Allerdings kann ich nicht garantieren, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für alle anfallenden Kosten aufkommt. Bei Zahlungsdifferenzen mit der Versicherung muss ich mich an Sie als meinen Auftraggeber halten.